Erklärung zur Barrierefreiheit
DWK Die Wohnkompanie GmbH ist bemüht, ihre Website www.wohnkompanie.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz-WZG) zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wohnkompanie.at sowie für die englischsprachige Version www.wohnkompanie.at/en.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.2 in der Konformitätsstufe AA vereinbar.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz-WZG erfolgte auf Basis einer Überprüfung in der Woche vor dem 15.Dezember 2025. Dabei wurden automatisierte Tests sowie manuelle Prüfungen durchgeführt, unter anderem mit Google Lighthouse sowie Tests zur Tastaturnavigation und Screenreader Nutzung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige Texte und Bedienelemente weisen derzeit noch nicht den erforderlichen Farbkontrast auf. Dies betrifft insbesondere Anforderungen gemäß WCAG 1.4.3.
- Die Tastaturnavigation ist noch unvollständig. Nicht alle interaktiven Elemente sind per Tab-Taste erreichbar.
- Manche Schaltflächen oder Symbole besitzen keine aussagekräftigen ARIA Beschriftungen oder Alternativtexte, sodass sie für Bildschirmleseprogramme Screenreader schwer erkennbar sind.
- Einige Links und Buttons sind nicht eindeutig beschriftet, zum Beispiel „hier klicken“, was die Orientierung erschwert.
- Externe Einbindungen wie Karten oder Social Media Elemente sind nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere Anforderungen gemäß WCAG 2.1.1 und WCAG 4.1.2.
- Bestimmte PDF-Dokumente sowie ältere Archiv und Pressematerialien sind nicht barrierefrei. Dies betrifft insbesondere Anforderungen gemäß WCAG 2.0 Abschnitt 4.1.2.
- Auf der Website ist ein Instagram Feed eingebunden, der über den Drittanbieter Curator.io bereitgestellt wird. Diese externe Einbindung ist derzeit nicht vollständig barrierefrei, da auf die technische Umsetzung und Barrierefreiheit der Inhalte durch den Drittanbieter kein unmittelbarer Einfluss besteht. Dies betrifft insbesondere Anforderungen gemäß WCAG 2.1.1 und WCAG 4.1.2.
- Nicht alle Bilder verfügen derzeit über passende und aussagekräftige Alternativtexte. Dadurch können Bildinhalte von Screenreader Nutzerinnen und Nutzern teilweise nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Dies betrifft Anforderungen gemäß WCAG 1.1.1.
- Die Überschriften Hierarchie ist auf einzelnen Seiten nicht durchgängig korrekt umgesetzt. Teilweise sind Überschriften nicht logisch verschachtelt oder Überschriften-Felder leer. Dadurch kann die inhaltliche Struktur für Screenreader und andere assistive Technologien nicht immer korrekt erfasst werden. Dies betrifft Anforderungen gemäß WCAG 1.3.1.
Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren zu identifizieren und schrittweise zu beheben.
Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Inhalte von Drittanbietern, auf deren Gestaltung und technische Umsetzung kein unmittelbarer Einfluss besteht.
- Ältere PDF-Dokumente, Archivmaterialien und Presseinhalte, die vor Inkrafttreten der aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellt wurden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15 Dezember 2025 erstellt.
Die letzte Überprüfung der Website fand in der Woche vor dem 15 Dezember 2025 statt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit unserer Website, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: office@wohnkompanie.at
Bitte beschreiben Sie uns das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage ehestmöglich zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit der Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle beim Bundesministerium für Soziales Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz wenden.
Die Schlichtungsstelle prüft auf Antrag, ob Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetz WZG vorliegen und unterstützt bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.